Spenden im Testament / Legate

Immer wieder möchten sich Menschen auch über ihr Leben hinaus solidarisch mit Beeinträchtigten zeigen. Die Stiftung Cerebral betrachtet Spenden aus Nachlässen ungeachtet ihrer Grösse als sehr persönliches Geschenk und Vertrauensbeweis. Entsprechend sorgfältig geht sie damit um.

Testament regeln

Wer einen Teil seines Vermögens der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind hinterlassen möchte, muss ein rechtsgültiges Testament aufsetzen. Nur so haben Sie als Erblasserin bzw. Erblasser die Möglichkeit, zu bestimmen, wen oder was Sie innerhalb des gesetzlichen Rahmens unterstützen möchten.

Bei einer Erbschaft erhält die Stiftung Cerebral als Miterbin einen Teil Ihres Nachlasses. Dieser wird meist als Prozentsatz innerhalb der frei verfügbaren Quote geregelt. Bei einem Legat legen Sie einen fixen Betrag fest, den Sie spenden möchten.

Ohne Testament wird Ihr Nachlass gemäss Gesetz verteilt. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, fällt der ganze Nachlass an den Staat.

Testament Ratgeber

Zu Ihrer Unterstützung bei der Regelung des eigenen Nachlasses hat die Stiftung Cerebral einen Testament Ratgeber verfasst. Sie können ihn kostenlos telefonisch bestellen oder hier downloaden.

Beratung zu Ihrer Spende

Selbstverständlich berät Sie Geschäftsleiter Thomas Erne auch gerne persönlich.