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Die Stiftung mit einer Spende unterstützen

Wir freuen uns, dass Sie die Schweizerische Stiftung für das cerebral gelähmte Kind unterstützen wollen und
danken Ihnen dafür ganz herzlich. Sie können dies auf folgende Weise tun:

  • Einzelspende
    Die einfachste Art zu spenden. Ihre individuelle Spende wird dort eingesetzt, wo direkte, finanzielle
    Hilfe am notwendigsten ist.

  • Zweckgerichtete Spende
    Sie entscheiden wofür Ihr persönlicher Beitrag verwendet wird. "Hilfe Konkret" ist eine Auswahl
    verschiedener Projekte für zweckgerichtete Spenden. Das heisst, die Spende wird ausschliesslich
    für die von Ihnen bestimmte Hilfeleistung verwendet.

    -
    Mobilitätsfonds
    -
    Überbrückungsfonds

  • Spenden bei Anlässen (Hochzeit, Geburtstag, Trauer)
    Viele Menschen möchten bei Anlässen und Festen auf Geschenke verzichten und lieber die Stiftung
    berücksichtigen. Viele Hochzeitspaare spenden ihre Kirchenkollekte oder vermerken auf dem
    Wunschzettel, welche Hilfeleistung die Gäste anstelle von Geschenken unterstützen sollen.

    Auch immer mehr Trauerfamilien wollen die Stiftung Cerebral unterstützen und vermerken in den
    Todesanzeigen, dass sie anstatt Grabschmuck Spenden für die Schweiz. Stiftung für das cerebral
    gelähmte Kind bevorzugen. Andere überweisen die Trauerkollekte.

    Rufen Sie uns am besten an, damit wir Sie beraten können. Sie erreichen uns unter 031 308 15 15 oder
    füllen Sie das Spenden Formular aus. Bitte erwähnen Sie die Art des Anlasses.

  • Vermächtnis
    Mit Ihrem letzten Willen, über das eigene Leben hinaus, können Sie mit einem Legat oder einem Vermächtnis den cerebral gelähmten Kindern helfen. Notare, Treuhänder, Rechtsanwälte, Banken, Erbschaftsämter oder der Testamentratgeber können die nötigen Auskünfte erteilen, wie ein Testament oder ein Legat seine Zweckbestimmung erfüllt. Ihre Kontaktperson bei der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind ist Herr Michael Harr, welcher Sie in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten während den Geschäftszeiten von Montag bis Freitag kompetent beraten wird.
Postkonto

Konto 80-48-4, Schweiz. Stiftung für das cerebral gelähmte Kind, Postfach 8262, 3001 Bern

Bankverbindung

Konto 235-90735950.1, Schweiz. Stiftung für das cerebral gelähmte Kind, Postfach 8262, 3001 Bern
Clearing-Nr. 235
UBS AG, CH 3000 Bern 94

IBAN       CH89 0023 5235 9073 5950 1
BIC          UBSWCHZH80A

Wir garantieren Ihnen eine sorgfältige Verwendung Ihrer Spende. Die Schweizerische Stiftung für das cerebral
gelähmte Kind wird von der
ZEWO kontrolliert und ist als gemeinnützig anerkannt.

Wir arbeiten mit dem kleinstmöglichen Verwaltungsaufwand und veröffentlichen jedes Jahr einen detaillierten
Geschäftsbericht. Dieser kann kostenlos
angefordert werden oder er steht auch zum Download bereit.

Die Wahrung Ihrer Privatsphäre ist uns äusserst wichtig. Wir geben keinerlei Daten an andere Organisationen oder
Personen in irgendeiner Form weiter.

Spenden an gemeinnützige Organisationen berechtigen in den meisten Kantonen zu Steuerabzügen.

Stiftung Cerebral Erlachstrasse 14 Postfach 8262 3001 Bern Phone: 031 308 15 15 Fax: 031 301 36 85 Spenden: PC 80-48-4